28.05.2019
Corporate News: paragon sieht DPR-Prüfungsverfahren des Konzernabschlusses 2017 inhaltlich als beendet an
DGAP-News: paragon GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges paragon sieht DPR-Prüfungsverfahren des Konzernabschlusses 2017 inhaltlich als beendet an - Sämtliche Korrekturen wurden bereits im IFRS-Konzernabschluss 2018 vorgenommen - Geschäftsführung strebt zügige Veröffentlichung der von der DPR identifizierten Fehler an - Veröffentlichung wird nach Zugang des entsprechenden Bescheids der BaFin im Bundesanzeiger erfolgen
Delbrück, 28. Mai 2019 - Die paragon GmbH & Co. KGaA [ISIN DE0005558696] hat wegen der Konsolidierung im paragon-Konzern gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf eine Anhörung zu dem DPR-Prüfungsverfahren verzichtet, welches durch die Prüfung des IFRS-Jahresabschlusses 2017 der paragon-Tochter Voltabox AG ausgelöst wurde. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hatte im Konzernabschluss der paragon GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2017 Fehler festgestellt, welche das Unternehmen bereits im Konzernabschluss 2018 vollständig berücksichtigt und im Anhang erläutert hat. Der am 6. Mai 2019 zugegangene finale Bescheid der DPR entsprach den bisherigen Feststellungen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Rahmen des Anhörungsverfahrens nunmehr der Gesellschaft die Möglichkeit gegeben, Gründe geltend zu machen, die gegen eine Veröffentlichung sprechen könnten. Um eine zügige Veröffentlichung der von der DPR festgestellten Fehler zu ermöglichen, hat die Geschäftsführung der paragon GmbH & Co. KGaA hiervon jedoch abgesehen. Die börsennotierte Konzerntochter Voltabox AG, an der paragon 60 Prozent des Grundkapitals hält und in den Konzernabschlüssen voll konsolidiert, hatte bereits am 6. Mai 2019 nach Zugang des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Veröffentlichung gem. § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG vorgenommen. Die dort aufgeführten Fehler sind ebenfalls bereits im Jahresabschluss 2018 der Voltabox AG korrigiert und im Anhang erläutert worden. Nach der in Kürze zu erwartenden Zustellung des entsprechenden Bescheids der BaFin wird paragon die Veröffentlichung gem. § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG vornehmen. Portrait paragon GmbH & Co. KGaA Ansprechpartner Finanzpresse & Investor Relations
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