paragon AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
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Am 26. Mai 2008 wurden uns von der Baden-Württembergische
Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland nach § 21 Abs. 1 WpHG
die folgende Stimmrechtsmitteilungen gemacht:
'Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der
Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH an der Paragon AG,
Schwalbenweg 29, 33129 Delbrück, Deutschland am 26.05.2008 über alle unsere
Sondervermögen hinweg
die Schwelle von 3 % überschritten hat,
die Schwelle von 5 % überschritten hat
und nun insgesamt, mit einer Aktienzahl von 310.200 Stück, 7,54 % beträgt,
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte.
Davon sind uns 7,54 % (310.200 Stück) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG
zuzurechnen.
Von folgenden Aktionären, dessen Stimmrechtsanteile an der Paragon AG 3 %
oder mehr beträgt, werden uns dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahn- und Tierärzte,
Tübingen, Deutschland
Mit freundlichen Grüßen
Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH'
Delbrück, 27. Mai 2008
paragon AG
Der Vorstand
27.05.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: paragon AG
Schwalbenweg 29
33129 Delbrück
Deutschland
Internet: www.paragon-online.de
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