DGAP-News: paragon GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges

07.06.2019 / 13:46
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paragon GmbH & Co. KGaA: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

Delbrück, 7. Juni 2019 - Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2017 der paragon GmbH & Co. KGaA, Delbrück, fehlerhaft ist:

1. Bei den Ertragsteuern gab es nachfolgende Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften:

a) Die passiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2017 und der Steueraufwand für das Geschäftsjahr 2017 sind um jeweils 2,7 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen, da nach einer konzerninternen Übertragung von Vermögenswerten die zuvor erfasste latente Steuer nicht an die veränderte temporäre Differenz angepasst wurde. Dies verstößt gegen IAS 12.15.

b) Die aktiven latenten Steuern und das Eigenkapital sind zum 31. Dezember 2017 um jeweils 3,2 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen, da bei der Tochtergesellschaft Voltabox of Texas Inc. ein Aktivüberhang bei den latenten Steuern angesetzt wurde, obwohl diese Gesellschaft eine steuerliche Verlusthistorie aufwies und überzeugende substanzielle Hinweise zur Nutzbarkeit der steuerlichen Verluste nicht vorlagen. Der Steueraufwand im Geschäftsjahr 2017 ist mindestens um die ertragswirksam erfasste Aufstockung von 1,1 Mio. Euro zu niedrig ausgewiesen. Dies verstößt gegen IAS 12.35.

c) Die Steuerüberleitungsrechnung im Konzernanhang ist unvollständig und fehlerhaft, so dass die berichtete Steuerquote von 120 Prozent nicht erklärt wird. Dies verstößt gegen IAS 12.81(c).

d) Im Konzernanhang wurde nicht offengelegt, dass Steuervorteile von 2,8 Mio. Euro im Zusammenhang mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit der ergebnisneutral erfassten Kosten des Börsengangs einer Tochtergesellschaft ebenfalls ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst wurden. Dies verstößt gegen IAS 12.81(a).

e) In der Konzernbilanz wurde keine Aufrechnung von aktiven und passiven latenten Steuern vorgenommen. Dies verstößt gegen IAS 12.74.

2. Bei den Anteilen nicht beherrschender Anteilseigner gab es nachfolgende Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften:

a) Das Ergebnis vor Steuern ist um rund 1,6 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen, da sämtliche Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Börsennotierung von Aktien der Tochter Voltabox AG im Oktober 2017 von 9,4 Mio. Euro erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst wurden, obwohl sich nur ein Teilbetrag von rund 7,8 Mio. Euro auf die Platzierung von 6.325.000 Aktien bei neuen Investoren bezog (Transaktion mit nicht beherrschenden Anteilseignern). Transaktionskosten von rund 1,6 Mio. Euro bezogen sich auf die erstmalige Börsennotierung der weiterhin gehaltenen 9.500.000 Aktien (keine Transaktion mit nicht beherrschenden Anteilseignern). Die ergebnisneutrale Erfassung dieser Kosten verstößt gegen IAS 1.109 Satz 2 i.V.m. IFRS 10.23, IAS 32.37 Satz 3 und IAS 32.38 Satz 2.

b) Die Anteile nicht beherrschender Anteilseigner sind zum 31. Dezember 2017 um 4,0 Mio. Euro zu niedrig ausgewiesen, da diesen ein zu geringer Anteil am Eigenkapitalzugang aus dem Börsengang der Tochter Voltabox AG zugeordnet wurde. Dies verstößt gegen IFRS 10.B96, wonach sich der Zugang bei den nicht beherrschenden Anteilen aus dem anteiligen Wert der zugehörigen Vermögenswerte und Schulden ergibt.

c) Der anteilige Anspruch der nicht beherrschenden Anteilseigner der Tochter Voltabox AG auf Verlustausgleich für das Geschäftsjahr 2017 von 4,0 Mio. Euro wurde den Anteilen nicht beherrschender Anteilseigner nicht ergebnisneutral über das Eigenkapital, sondern als (erhöhter) Anteil am Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2017 zugeführt. Dies verstößt gegen IAS 1.109 Satz 2, wonach Transaktionen mit Eigentümern, bei denen die Eigentümer in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln, ergebnisneutral über das Eigenkapital zu erfassen sind.

3. Das Konzernergebnis ist um rund 0,6 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen, da Verluste aus der Währungsumrechnung eines Fremdwährungsdarlehens nicht aufwandswirksam, sondern im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. Dies verstößt gegen IAS 21.28.

4. Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Ergebnis je Aktie von -0,15 Euro wurde auf Basis des gesamten Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2017 ermittelt. Dies verstößt gegen IAS 33.10, wonach dem Ergebnis je Aktie nur der Ergebnisanteil zu Grunde zu legen ist, der auf die eigenen Aktionäre entfällt.

5. Im Konzernanhang wird offengelegt, dass mit Frau Frers - Ehefrau von Klaus Dieter Frers (Vorstandsvorsitzender und beherrschender Anteilseigner im Geschäftsjahr 2017) - ein Anstellungsverhältnis besteht. Die Höhe der Vergütung für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 wird nicht offengelegt. Dies verstößt gegen IAS 24.18(a), wonach nicht nur die Tatsache offenzulegen ist, dass Transaktionen mit nahestehenden Personen stattgefunden haben, sondern auch die Höhe der Geschäftsvorfälle anzugeben ist.



07.06.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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