26.03.2018
Corporate News: paragon AG strebt Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) an
DGAP-News: paragon AG / Schlagwort(e): Sonstiges paragon AG strebt Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) an - Rechtsformwechsel stärkt Zugang der paragon AG zum Kapitalmarkt - Gründer und Mehrheitsaktionär Klaus Dieter Frers bleibt langfristig an der Gesellschaft beteiligt und wird die bisherige Wachstumsstrategie weiter unterstützen - Beschluss der Aktionäre soll auf der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2018 in Delbrück gefasst werden Delbrück, 26. März 2018 - Vorstand und Aufsichtsrat der paragon AG [ISIN DE0005558696] haben heute einstimmig beschlossen, den Aktionären auf der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2018 einen Rechtsformwechsel in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vorzuschlagen. Beide Gremien erwarten, dass der Rechtsformwechsel den Zugang der paragon AG zum Eigenkapitalmarkt stärken und die Fortsetzung der bisherigen Wachstumsstrategie gewährleisten wird. Nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat wird die Umwandlung der paragon AG in eine KGaA dem Gründer und Mehrheitsaktionär Klaus Dieter Frers ermöglichen, künftige Kapitalmaßnahmen zu unterstützen, ohne damit eine Übernahme durch unerwünschte Investoren zu riskieren. Zu diesen Maßnahmen würden auch mögliche Kapitalerhöhungen zählen. Weiterhin stellt der Rechtsformwechsel sicher, dass Klaus Dieter Frers der paragon AG als langfristig orientierter Investor erhalten bleibt und das Unternehmen seine bewährte Wachstumsstrategie fortsetzen kann. "Klaus Dieter Frers hat paragon gegründet und zu einem attraktiven Zulieferer der Automobilindustrie gemacht. Seine strategische Weitsicht soll dem Unternehmen auch in Zukunft zu Gute kommen", sagt Professor Dr. Lutz Eckstein, Aufsichtsratsvorsitzender der paragon AG. "Die Umwandlung in eine KGaA wird gewährleisten, dass die paragon AG ihren erfolgreichen Wachstumskurs fortsetzen kann." "paragon ist im Kern immer ein Familienunternehmen geblieben", sagt Vorstandsvorsitzender Klaus Dieter Frers. "Der Zugang zum Kapitalmarkt ist und bleibt für uns aber eine wichtige Finanzierungsoption für zukünftiges Wachstum. Die KGaA vereint das Beste aus beiden Welten. Der Formwechsel soll sicherstellen, dass wir langfristig ein Familienunternehmen bleiben, aber zukünftiges Wachstum nicht an der Bereitschaft meiner Familie scheitert, Kapitalmaßnahmen zur Finanzierung von Wachstum zu begleiten." Eine KGaA ist eine Kapitalgesellschaft, die aus einer persönlich haftenden Gesellschafterin und Kommanditaktionären besteht. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft übernimmt die persönlich haftende Gesellschafterin. Mit dem Wechsel der Rechtsform wird die künftige paragon GmbH persönlich haftende Gesellschafterin der KGaA. Sie wird damit indirekt die Geschäftsführung und Vertretung der paragon AG übernehmen. Die GmbH-Anteile sollen zu 100 Prozent bei der Familie Frers liegen. Derzeit würde der Anteil der Stimmrechte von Klaus Dieter Frers bei einer möglichen Kapitalerhöhung der paragon AG unter die Schwelle von 50 Prozent sinken, sofern er nicht im vollen Umfang teilnehmen kann oder will. Aus Sicht der Aktionäre kann der Rechtsformwechsel die Attraktivität der paragon-Aktie potenziell steigern. Erfahrungsgemäß entwickeln sich Aktienkurse von familiengeführten Unternehmen an der Börse oft besser als der Gesamtmarkt. Eine Indikation bildet die Wertentwicklung von Indizes wie der DAXplus(R) Family-Index. Weiterhin könnten Aktionäre der paragon AG von möglichen Eigenkapitalmaßnahmen profitieren, weil damit der Streubesitz der Aktie und somit die Liquidität im Handel mit paragon-Aktien steigen würde. Bestimmte Anlegergruppen investieren erst ab einem gewissen Liquiditätsgrad in eine Aktie. Mittelfristig könnte sich für paragon damit die Tür zur Aufnahme in einen Index der DAX-Familie öffnen. Unter www.paragon.ag/investoren stehen weitere Informationen über die paragon AG bereit. Porträt Ansprechpartner Finanzpresse & Investor Relations 26.03.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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